- Individuelle Beratung für die bestmögliche Lösung der geforderten Abwasserbehandlung
- Planung der zukünftigen Kleinkläranlage ( Lageplan, Höhenschnitt )
- Erstellung des Gutachtens zur Erreichung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 17a BayWG
- Begleitung bei Vergabe und Bauausführung
- Wasserrechtliche Bauabnahme
- Durchführung von Wartungsarbeiten für nichttechnische Anlagen
- Erstellen der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage
- Abwasserprobenentnahme und Laboranalyse auf die Parameter BSB5 und / oder CSB
|