• Individuelle Beratung für die bestmögliche Lösung der geforderten Abwasserbehandlung
  • Planung der zukünftigen Kleinkläranlage ( Lageplan, Höhenschnitt )
  • Erstellung des Gutachtens zur Erreichung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 17a BayWG
  • Begleitung bei Vergabe und Bauausführung
  • Wasserrechtliche Bauabnahme
  • Durchführung von Wartungsarbeiten für nichttechnische Anlagen
  • Erstellen der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage
  • Abwasserprobenentnahme und Laboranalyse auf die Parameter BSB5 und / oder CSB